Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Seminare und Lehrgänge der FARO Consulting GmbH gelten folgende Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an den Seminaren und Ausbildungslehrgängen der FARO Consulting GmbH.
Mit seiner/ihrer verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese Vertragsbedingungen ohne Vorbehalt an.
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Die FARO Consulting GmbH, verpflichtet sich, den Ausbildungslehrgang entsprechend der in den Seminar-/Lehrgangsinformationen angeführten Ausschreibung durchzuführen. Dies gemäß den üblichen Standards sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Kenntnisstandes der Fachbereiche.
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Da die Preiskalkulation auf eine unterschiedliche Teilnehmerzahl beruht, behält sich die FARO Consulting GmbH vor, Seiminare/Lehrgänge bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Eventuell im voraus bezahlte Lehrgangsbeiträge werden in diesem Fall zur Gänze rückerstattet.
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Die FARO Consulting GmbH ist bemüht Ort, Zeit und Seminarleiter/innen möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Die FARO Consulting GmbH behält sich organisatorisch notwendige Änderungen und Änderungen der angegebenen Trainerliste (zB. bei Erkrankung eines Vortragenden/ einer Vortragenden, Terminänderung etc.) vor.
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Die gesamte Teilnahmegebühr ist vor Beginn des Seminars/Lehrganges zu bezahlen (sofern keine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde) und inkludiert die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, Arbeitsunterlagen und Skripten sowie sonstige Leistungen im angekündigten Umfang.
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Die Teilnahme an den Seminaren/Ausbildungslehrgängen erfolgt eigenverantwortlich und setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
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Die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers/der Teilnehmerin gilt jeweils für die gesamte Ausbildung. Falls es zu einem Rücktritt nach Anmeldung aber vor Beginn des Seminars/Lehrganges kommt, sind siebzig Prozent der Ausbildungskosten zu bezahlen, außer es ist möglich, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Falls das Seminar/der Lehrgang nach Beginn vom/von der Teilnehmer/in abgebrochen wird, fallen die gesamten Lehrgangskosten in voller Höhe an und es kommt zu keiner Rückerstattung bezahlter Seminar-/Lehrgangskosten, es sei denn, es kann bei Vorliegen triftiger Gründe (Unfall, Krankheit etc.) eine einvernehmliche Regelung getroffen werden.
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Für alle Lehrveranstaltungen besteht die Notwendigkeit der persönlichen Teilnahme. Fehlzeiten bis zu einem Zehntel der gesamten Ausbildungsdauer haben keine Auswirkungen auf die Ausstellung des Diploms/Zeugnisses. Darüber hinausgehende Fehlzeiten müssen mit der FARO Consulting GmbH bzw. den vortragenden ReferentInnen abgesprochen und nachgeholt werden.
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Für alle Informationen, die Teilnehmer/innen im Rahmen der Ausbildung in Form von Falldarstellungen und/oder Rollenspielen erhalten, gilt im Interesse der betroffenen Personen Verschwiegenheitspflicht.
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Die Teilnehmer/innen erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die FARO Consulting GmbH Fotos, die im Rahmen des Seminares/Lehrganges von den Teilnehmern/innen gemacht werden, für deren Werbezwecke verwenden darf.
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Für jedes Seminar, an dem der/die Teilnehmer/in tatsächlich teilgenommen hat, erhält er/sie eine Teilnahmebestätigung. Eine teilweise Verhinderung ist vor Beginn des Seminars mitzuteilen. In diesem Fall behält sich die FARO Consulting GmbH die Entscheidung vor, eine Teilnahmebestätigung auszustellen.
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Für die Teilnahme am gesamten Ausbildungslehrgang erhält der/die Teilnehmer/in nach Abschluss des Lehrganges und Ablegung der Abschlussprüfung ein Diplom/Zeugnis unter Angabe aller Seminare und sonstiger Ausbildungsbestandteile.
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Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen und alle Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten diese Regelungen zu einem Konflikt führen, wird ein einvernehmlicher Interessenausgleich angestrebt. Als Gerichtsstand wird einvernehmlich Graz vereinbart.

